Udo Roßmanneck
Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken und Mietpreisfragen
Die Höhe der Gebühren für die Sachverständigentätigkeit werden nach der HOAI abgerechnet.
Wertgutachten in detaillierter Form, bestehen aus Bodenwertermittlung, Ertragswertberechnung und Sachwertfeststellung unter Berücksichtigung aktueller Vergleichswerte. Dies ergibt nach gutachterlicher Wertung den Verkehrswert des Bewertungsobjektes. So sieht es die Wertermittlungsverordnung vor.
Hier einige Beispiele in € :
Verkehrswert Mindestgebühr Höchstgebühr
25.565 225 435
50.000 323 537
100.000 543 910
250.000 977 1.628
500.000 1.318 2.198
2.000.000 2.510 4.165
In mehr als 90 % der Fälle rechne ich nach der Mindestgebühr ab. Nur in besonders schwierigen Fällen erfolgt ein Aufschlag. Aber ein Fachmann kennt kaum schwierige Fälle.
Die Vorlage der Gutachten erfolgt in gebundener Form.
Der Verkehrswert unterliegt häufigen Schwankungen durch veränderte Indexwerte, Änderungen der örtlichen Vergleichswerte, Mietschwankungen und geänderten Richtwerten. Ihr Gutachten wird auf mindestens 10 Jahre in meiner EDV gespeichert, sodass für eine geringe Gebühr immer eine aktuelle Version des Gutachtens angefordert werden kann.
Beispiel: Ein Ankaufsgutachten wird 5 Jahre später für eine neue Finanzierung erforderlich und nach 8 Jahren für den Verkauf des Objektes. Statt 2 weitere volle Gebühren zahlen sie nur ca. 20 % der ersten Gebühr für die 2 weiteren Gutachten.